Soeben erfolgte die Information der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), dass die - aufgrund der rückwirkenden Senkung der ersten Lohnsteuerstufe seit 1. Jänner - zu viel bezahlte Lohnsteuer am 5. Oktober 2020 von der PVA angewiesen wird und somit spätestens am 9. Oktober 2020 auf den Konten der Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher verfügbar sein wird.
Der nach dem gültigen Gesetz zu ermittelnde Anpassungswert der Pensionen für das Jahr 2021 wird 1,5 Prozent betragen. Die Mindestpension („Ausgleichszulage“ von derzeit 966,65 Euro brutto) würde demnach auf 981,15 Euro steigen. Pensionistenverbands-Präsident Kostelka fordert eine Anhebung auf 1.000 Euro.